Software Entwicklung - App Entwicklung - Webdesign

Allgemeine GeschÄftsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BW - Design, insbesondere für Standard - Softwarelieferungen, sowie für Softwareentwicklungen, Softwareanpassungen und sonstige Dienstleistungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für die Lieferung von nicht BW - Design - Produkten gelten die Geschäftsbedingungen des Vorlieferanten.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG.

§ 2 Angebote

2.1 Angebote von BW - Design sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von BW - Design zustande.

2.2 Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von BW - Design maßgebend.

2.3 Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält sich BW - Design auch nach Bestätigung des Auftrages vor. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich BW - Design Eigentums, Urheber - und gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an BW - Design erteilt wird.


3.1§ Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Dörentrup, ausschließlich Verpackung und Versand, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Es gelten die Zahlungsbedingungen lt. Auftragsbestätigung.

Bei Standardsoftware-, Hardware- und Fremdsoftwarelieferungen ist der Kaufpreis entsprechend der Rechnungsstellung fällig. Einer Abnahme bedarf es in diesen Fällen nicht. Bei Softwareanpassungen und Softwareentwicklungen sind, wenn nicht anders vereinbart, fällig:

30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung

60% der Auftragssumme bei Lieferung

10% der Auftragssumme bei Abnahme

Vergütungen für Dienstleistungen und Reisekosten sind sofort nach erbrachter Leistung fällig. Bei Eintritt des Annahmeverzugs (§4 Ziffer 4.3) wird der restliche offene Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung fällig.

3.3 Skonti werden von BW - Design nicht gewährt.

3.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von BW - Design nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

3.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der geschuldete Betrag ab Verzugseintritt mit 4% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass BW - Design kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 4 Lieferfrist

4.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung von BW - Design.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen bzw. Hardware- und/oder Softwarebereitstellungen, das Vorliegen aller Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Lieferfrist hinfällig und ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten von BW - Design neu zu vereinbaren.

4.2 Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- und sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. entwickelten Systems als erfolgt.

4.3 Bei Annahmeverzögerung durch den Besteller genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft von BW - Design zur Begründung des Annahmezuges.

4.4. Teillieferungen, sofern ein Teilnutzung möglich ist, sind zulässig.

4.5 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung bei BW - Design oder im Betrieb des Zulieferanten oder dessen Lieferverzug, Ausschußwerden eines wichtigen Arbeitssstückes oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von BW - Design nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.6 Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den in § 4 Ziffer 4.5 genannten Gründen kann der Besteller - bei nachweislichem Eintritt eines Verzugsschadens nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachlieferfrist - für jede vollendete Woche der Verspätung eine Entschädigung von 1/2% bis zur Gesamthöhe von max. 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung verlangen, das wegen der Fertigstellungsverzögerung nicht in Betrieb genommen werden kann.

Höhere Schadensansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer vom Lieferer etwa gestellten Nachfrist, es sei denn, dass der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaltung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer BW - Design gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.


§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller über:

5.1 bei Ablieferung an dem vom Besteller bestimmten Ort

5.2 wenn Annahmeverzug nach §4 Ziffer 4.3 eintritt.

5.3 bei Versendung, wenn die zu liefernden Gegenstände (Datenträger und Handbücher) ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurden.


§ 6 Dienstleistungen

6.1. Sämtliche Dienstleistungen wie Beratung, Schulung, Installation, Pflichtenhefterstellung, Feinspezifikation, Konzepterstellung, Individualprogrammierung, Softwareanpassung, Wartungsarbeiten, Inbetriebnahme, Funktionstest und Abnahme, werden nach tatsächlichem Aufwand (gem. den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen lt. BW - Design - Preisliste) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet.

Außerdem übernimmt der Besteller die Kosten für An- und Abreise. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt stets von dem nächstgelegenen BW - Design - Standort aus, es sei denn, der Kunde fordert einen BW - Design - Mitarbeiter eines anderen Standortes ausdrücklich an. Berechnet werden Fahrtkosten über km - Pauschale oder nach Einzelnachweis. Bei Berechnung über km - Pauschale sind die Kosten für die Reisezeit mit abgegolten. Bei Berechnung der Fahrtkosten nach Einzelnachweis werden die Reisezeiten gem. gültiger Preisliste zusätzlich berechnet. Tagesspesen werden gemäß BW - Design - Preisliste berechnet. Übernachtungen werden nach Einzelnachweis berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Wünscht der Besteller den Einsatz eines bestimmten Mitarbeiters, der normalerweise nicht im zum Besteller nächstgelegenen BW - Design - Büro tätig ist, so hat der Besteller die Kosten für die An- und Abreise von dem BW - Design - Büro zu zahlen, in dem der betreffenden Mitarbeiter üblicherweise tätig ist.

6.3 Bei Installationen hat der Besteller folgende Voraussetzungen zu schaffen:

Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten seitens des Bestellers abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der BW - Design - Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Besteller alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie, falls erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen.

6.4 Verzögert sich die Installation oder die Inbetriebnahme ohne das Verschulden von BW - Design, hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen von BW - Design - Mitarbeitern zu tragen.


§ 7 Software - Lizenz

7.1 Software einschließlich nachfolgender Updates werden vom Besteller grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Der Besteller erhält das zeitlich unbegrenzte, im Falle von Demo-, Probe- oder Testinstallationen jedoch auf 3 Monate beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Software zu folgenden Bedingungen:

7.2 Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf dem Netzwerk, für das sie erworben wurde, sowie nur auf der Anzahl der Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht, verwendet werden. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art sind nicht gestattet.

Ein Duplizieren der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentationen ist ausschließlich zu Datensicherungszwecken gestattet. Für duplizierte Software übernimmt BW - Design keine Gewährleistung und Haftung.

7.3 Der Besteller darf die Software und die zur Verfügung gestellten Dokumentationen keinem Dritten zugänglich machen oder für Zwecke Dritter Software oder Teile davon nutzen oder Dritten Einblick in die Unterlagen geben.

7.4 Weitere Rechte an der Software werden dem Besteller nicht übertragen.

7.5 Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist pro Verstoß vom Besteller eine Konventionalstrafe von € 50.000,00 zu zahlen.


§ 8 Softwareanpassung und Softwareentwicklung

Für von BW - Design im Rahmen von Aufträgen durchgeführte Softwareanpassungen und Softwareentwicklungen gelten folgende Bestimmungen:

8.1 Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte, kostenpflichtige, Pflichtenheft.

Änderungen oder Ergänzungen des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichende Urkunde, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind.

8.2 Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen auftreten, sind etwaige zu setzende Nachfristen vom Besteller grundsätzlich unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. eventueller Zulieferschwierigkeiten zu bemessen. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Bestellers zu berücksichtigen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend dem dadurch auftretenden Mehraufwand.

8.3 Nach Lieferung der Entwicklung erfolgt eine Abnahme und eventuelle Fehlerbeseitigung nach Maßgabe nachstehender Regelungen. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen.

8.4 Die Abnahme von Softwareanpassungen, Softwareentwicklungen und Individualsoftware erfolgt:

bei kleineren Modulen spätestens 8 Tage,

bei komplexen Anwendungen innerhalb von max. 30 Tagen nach Lieferung mit Funktionstest - Routinen von BW - Design oder mit vereinbarten Testmethoden.

8.5 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das vom Besteller zu unterzeichnen ist.

8.6 Bestehen keine gravierenden Mängel, oder solche, die im Sinne von § 8.7 in zumutbarer Weise beseitigt werden können, und erklärt sich der Besteller nicht binnen 30 Tagen nach Lieferung zur Abnahme bereit, gilt sowohl die Lieferung als auch die Installation als abgenommen.

8.7 Etwa bestehende und im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel werden im Rahmen der Vertragserfüllungspflicht entsprechend dem Auftragsumfang kostenlos von BW - Design beseitigt.


§ 9 Gewährleistung

9.1 BW - Design übernimmt die Gewähr, dass die überlassene Software die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind nur Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungs- und Funktionsbeschreibung abweichen und die nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von BW - Design gelieferten Systemteilen zurückzuführen sind. BW - Design haftet nur für solche Fehler, die die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

Mängel müssen grundsätzlich schriftlich innerhalb von 8 Tagen an BW - Design gemeldet werden.

9.2 Die Mängel werden von BW - Design nach Wahl durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt. Zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderliche Aufwendungen einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden bis zur Höhe des Kaufpreises von BW - Design getragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen, sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung.

9.3 Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf natürliche Abnutzung, fehlerhafte Bedienung oder von BW - Design nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungs- und Wartungsarbeiten oder Änderungen zurückzuführen sind.

Falls durch eine Mängelrüge BW - Design Aufwendungen entstehen, die nicht auf Mängeln in den von BW - Design gelieferten Produkten beruhen, wird der Auftraggeber die Aufwendungen BW - Design vergüten. Dies gilt insbesondere für den Aufwand der Fehlerlokalisierung.

9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt bei Standardsoftware, Hardware und Fremdsoftwarelieferungen mit Lieferung, bei Softwareanpassungen, Softwareentwicklungen und Individualsoftware mit dem Zeitpunkt der Abnahme.

9.5 Für von BW - Design gelieferte Hardware und Fremdsoftware haftet BW - Design nur im Umfang der Gewährleistung des Zulieferers.

9.6 Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von BW - Design erfolglos oder bietet BW - Design keine fehlerfreie neuere Programmversion, leben die gesetzlichen Rechte des Bestellers auf Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist wieder auf.

 

§ 10 Haftung

10.1 BW - Design haftet für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten bis in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

Dasselbe gilt, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB vorlag und der entsprechende Schaden auf ihrem Fehlen beruhte. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Im Übrigen werden Schadensersatzansprüche gegen BW - Design, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche gem. §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz, sowie aus dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit oder des Unvermögens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BW - Design.

10.2 Alle Schadensersatzansprüche gegen BW - Design, BW - Design - Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren nach 12 Monaten ab Schadenseintritt, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt. Ausgenommen sind Ansprüche aus Delikt sowie gemäß den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Waren bleiben das Eigentum von BW - Design bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller bestehender Ansprüche auch solcher, die BW - Design außerhalb des Vertrages zustehen.

11.2 Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet, sofern es sich nicht um lizensierte Software handelt. Durch die Weiterveräußerung dieser Waren erwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oder teilweise gelieferten Waren. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Besteller und BW - Design darüber einig, dass das Eigentum an den Waren der Veräußerung auf BW - Design übergeht. Der Besteller bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.

11.3 Der Besteller tritt hiermit sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die dies annehmende BW - Design ab und zwar auch insoweit, als die Ware verändert wurde. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der BW - Design, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BW - Design sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Ist dies der Fall, kann BW - Design verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

11.4 BW - Design verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, falls der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt BW - Design.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch neue Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu ersetzen.

12.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.3 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz der BW – Design Gerichtsstand. BW - Design ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz - Gericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von BW - Design Erfüllungsort.

12.4 Für alle rechtlichen Beziehungen mit BW - Design gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.